Was sind gefährliche Abfälle?
Der Begriff „Gefährlicher Abfall“ beschreibt verschiedene Abfallarten mit festgelegten Gefährlichkeitsmerkmalen. Für gefährliche Abfälle existieren spezielle Entsorgungswege und -verfahren. Diese gewährleisten eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der enthaltenen Schadstoffe.
Die POP-Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise regelt im Kern die formalisierte Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle. Dies geschieht mittels der sogenannten Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine. Mit dem Entsorgungsnachweis wird – unter Beteiligung des Abfallerzeugers, des Abfallentsorgers und der zuständigen Behörde – die Umweltverträglichkeit eines vorgesehenen Entsorgungsweges vorab geprüft.
Das gesamte Nachweisverfahren wird elektronisch abgewickelt. Daher die Bezeichnung eANV=Elektronisches Abfall-Nachweisverfahren. Wie das funktioniert erfahren Sie hier.